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Was wir tun

3D Laserscanning

Per 3D-Laserscanning können Gebäude oder Bauteile in kürzester Zeit aufgenommen werden. Ideal als Grundlage zum Erstellen von Bestandsplänen, Fassadenansichten oder Gebäudeschnitten mit hohem Genauigkeits- und Detaillierungsgrad als Grundlage zur Umbauplanung. Neben den klassischen Planungsgrundlagen lassen Sich aus der gemessenen Punktwolke auch dreidimensionale Modelle erzeugen.

Flächenaufmaß vor Ort oder aus Plänen nach den verschiedenen Vorschriften

Berechnung von Flächen aus vor Ort aufgenommenen Maßen oder aus CAD-Graphiken nach den verschiedenen Vorschriften.

Wohnflächenberechnungen nach der Wohnflächenverordnung oder Bestimmung von Gewerbeflächen nach den Richtlinien der GIF (Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.). Berechnung von Mietflächen für gewerblichen Raum (MF/G), für Wohnraum (MF/W) und für Verkaufsflächen (MF/V).

Ebenso Flächenaufmaße nach vertraglichen Regelungen oder als Grundlage für die Pflege und Wartung von Flächen im Innen- und Außenbereich großer Firmen.

Flurstückszerlegungen

Erzeugen neuer Grundstücksgrenzen, nach Vorgaben oder anhand der Planung des Auftraggebers, als Grundlage für Grundstücksteilungen. Überprüfen neu geplanter Grundstücksgrenzen in Bezug auf Verstöße gegen das gültige Baurecht.

Grenzfeststellungen

Suchen, Aufdecken oder Abmarken zerstörter oder nicht vorhandener Grenzpunkte sowie das Prüfen vorhandener Grenzpunkte und das Versetzen von falsch sitzenden Grenzzeichen. Ebenso können das Höher- oder Tiefersetzen eines Grenzzeichens Bestandteil der Grenzfeststellung sein. Die Grenzfeststellung wird mit einer Vermessungsschrift dokumentiert die im Liegenschaftskataster Eingang findet. Der Kunde erhält einen Übersichtsplan mit den festgestellten Punkten.

Gebäudeaufnahmen für Liegenschaftskataster und Grundbuch

Die Liegenschaftskarte ist Grundlage für alle Planungen von privaten Bauherren oder Gemeinden. Zusammen mit dem Grundbuch bildet das Liegenschaftskataster eine vollständige Beschreibung aller Grundstücke. Da das Liegenschaftskataster aktuell und richtig sein muss ist die Aufnahme aller Gebäude Pflicht.

Liegenschaftskataster und Grundbuch leisten einen entscheidenden Beitrag zur Eigentumssicherung.

Baulandumlegungen

Die Baulandumlegung ist im Baugesetzbuch ab § 45 geregelt. Es handelt sich um ein förmliches Bodenordnungsverfahren bei welchem Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung geeignet sind.

Grundlage für eine Umlegung ist ein gültiger Bebauungsplan.

Vermessung lang gestreckter Anlagen

Die Vermessung langgestreckter Anlagen ist ein Grenzregelungsverfahren welches nach dem Neubau oder Umbau von Straßenabschnitten, Wegen, Bahnen, Gewässern und Dämmen angewendet wird. Diese Vermessung dient der Anpassung der Grenzsituation an die neue, verlegte, verbreiterte oder verschmälerte Anlage.

Im Zuge der Vermessung wird der neue Ausbau mit allen Eigentümern der angrenzenden Grundstücke begangen und der neue Grenzverlauf verhandelt.

Bauaufmaß und Anfertigen von Bestandsplänen

Bei Umbaumaßnahmen sowohl im Wohn- oder Gewerbebau als auch in der Industrie ist es wichtig, dass der neue Bestand möglichst nahtlos an den alten Bestand anschließt. Oft sind alte Bauunterlagen nicht oder nur teilweise vorhanden beziehungsweise fehlerhaft.

Durch ein Bauaufmaß der wichtigen Bauteile oder des gesamten Gebäudes kann der Planer sicher sein, dass die Bestandsunterlagen die als Grundlage seiner Planung dienen richtig sind.

Massenberechnungen / Volumenbestimmungen

Für eine Erdmassenberechnung wird das Urgelände nach dem Abbruch von Bestandsgebäuden und vor dem Beginn der Erdarbeiten aufgenommen. Nach Fertigstellung des Erdaushubs wird das Gelände erneut vermessen. Für beide Aufnahmen wird ein digitales Geländemodell erzeugt und die ausgehobenen Erdmassen werden mit der Prismenmethode berechnet.

Die Erdmassenberechnung dient als faire und exakte Abrechnungsgrundlage zwischen Bauherr und Erdbauunternehmen.

Detailabsteckungen und Achsangaben (Bauvermessung)

Aus der Ausführungsplanung der Architekten berechnen wir die Absteckelemente der Gebäude oder Bauteile im übergeordneten Koordinatensystem und somit in Bezug zur Grenzsituation. Je nach Genauigkeitsanforderung werden die zukünftigen Bauwerksteile grob oder fein abgesteckt, als Einzelpunkte oder Achsen angegeben.

Bei größeren, mehrstöckigen Gebäuden werden wichtige Punkte oder Achsen auf die frisch betonierten Decken jedes Stockwerks übertragen.

Die bauausführenden Unternehmen können sich so sicher sein, dass sie das Gebäude geometrisch genauso bauen wie es geplant wurde und auch, dass wichtige statische Elemente wie Stützen, Träger oder Treppenhauskerne auch exakt übereinanderliegen.

Bauüberwachung / Deformationsvermessungen / Setzungsmessungen

Gerade in eng bebauten Innenstadtgebieten ist zu befürchten, dass es im Zuge von Baustellen zu Geländebewegungen und somit zu Schäden an der bestehenden Nachbarbebauung kommt. In Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen der Schäden an Gebäuden dokumentiert messen wir Bewegungen an statisch bedeutsamen Stellen der umliegenden Gebäude.

Geoinformationssysteme / Leitungsdokumentationen / Fachkataster

Kommunen  und Städte setzen GIS-Systeme ein. Hierbei handelt es sich um digitale Bestandskarten ihres Gemeindegebiets, die bei Bedarf mit Datenbanken verknüpft werden. Je nach Applikation  handelt es sich um Baumkataster, Grünflächenkataster, Blindgängerkataster, Leitungskataster, Denkmalkataster, Beleuchtungskataster, Spielplatzkataster und mehr. Über eine Grafikauswahl von Punkten oder Linien werden die in einer Datenbank hinterlegten Sachdaten wie Baujahr, Pflegebedarf, Zustand oder Ähnliches abgerufen.

Immer mehr größere Firmen erkennen die Vorteile einer digitalen Bestandsdokumentation ihres Werksgeländes mit der aktuellen Dokumentation von Gebäudebestand und Ver- und Entsorgungsleitungen.

Lagepläne zum Bauantrag (Planungsbegleitende Vermessung)

Zum Erlangen einer Baugenehmigung sind Lagenpläne, gefertigt von einem Sachverständigen, ein Teil des Bauantrages. In diesem Lageplan wird neben dem geplanten Bauvorhaben die Grenzsituation des Liegenschaftskatasters, die gültigen, baurechtlichen Festsetzungen, die Grenzabständen des geplanten Gebäudes und weitere gesetzlich vorgeschriebene Angaben dargestellt.

Neben den zeichnerischen Teil wird im schriftlichen Teil das Maß der baulichen Nutzung berechnet und dokumentiert.

Bauleitplanung / Bebauungspläne / Vorhabenbezogene Bebauungspläne

Der Bebauungsplan gibt die gesetzlichen Richtlinien der zulässigen Bebauung im beplanten Gebiet vor und ist somit das entscheidende Werkzeug der Gemeinden oder Städte zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Die verschiedenen Verfahren der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch geregelt.

Die Pläne bestehen aus einem zeichnerischen Teil und schriftlichen Festsetzungen sowie einer Begründung. In Zusammenarbeit mit den Landratsämtern oder den Stadtplanungsämtern entwickeln wir Bebauungspläne für Neubaugebiete oder zur Umgestaltung oder Weiterentwicklung bereits bebauter Areale.

Topographische Bestandsaufnahmen

Die Topographische Bestandsaufnahmen ist Grundlage jeder Planung. Das Gelände wird vermessungstechnisch nach Lage und Höhe erfasst und im Anschluss in einem Grundrissplan ausgewertet. Wichtige Details die aufgenommen werden sind unter anderem: Randstein, Gehweghinterkante, Geländeverläufe mit Böschungen und Bruchkanten sowie Treppen, Mauern oder Bodenbeläge. Mit Geländeschnitten lässt sich der Höhenverlauf des bestehenden Geländes noch plastischer darstellen.

Der Planer erhält das aufgenommene Gelände als CAD-Modell und kann in dem dargestellten Gelände Planen.